AGB

Allgemeines

  1. Geltungsbereich dieser Liefer,- und Zahlungsbedingungen ist ausschließlich für Unternehmergeschäft
  2. Aufträge und Angebote sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden und lt. nachstehenden Bedingungen ausgeführt sind.
  3. Unsere Angebote sind unverbindlich wenn nicht das Gegenteil vereinbart wurde
  4. Angebote und Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und werden ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen ausgeführt, in jedem Fall bedarf ein Auftrag unserer schriftlichen Bestätigung

Lieferung

  1. Ab einem Nettobestellwert von € 2500,00 erfolgt die Lieferung frachtfrei
  2. Wir verpflichten uns nicht zur Prüfung der billigsten Beförderungsart
  3. Lieferpflichten und Lieferfristen stellen wir ruhend, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.
  4. Für die Entladung ist vom Käufer entsprechendes Personal bereitzustellen
  5. Wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, kann der Verkäufer die weiteren Lieferungen von ihm zweckmäßig erscheinenden Sicherheiten abhängig machen.
  6. Für Lieferungen unter einem Nettowert von EUR 2500,00 pro Entladestelle berechnen wir generell einen Frachtzuschlag von Euro 105,00 (gültig für Lieferungen in Österreich)
  7. Unter einem Nettowert von EUR 600,00 wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 80,00 verrechnet (gültig für Lieferungen in Österreich)
  8. Bestellungen und Abrufe erfolgen vom Auftraggeber anhand des von STEINOfix bereitgestellten Bestellformulars
  9. Alle Arten höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Grenzsperre, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Arbeiter,- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern, seien sie in unserem oder in einem für die Rohstofflieferung in Betracht kommenden Werk eingetreten, befreien für die Dauer und den Umfang der Behinderung uns von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Abschlusszeit wird hierdurch nicht verlängert. Zur Nachlieferung der auf die fragliche Zeit ent fallenden Mengen sind wir nicht verpflichtet.
  10. Mehrkosten für Express- und Eilgutsendungen gehen zu
    Lasten des Empfängers. Mehrfrachten, die durch Erhöhung der Fracht- sätze nach Abschluss des Vertrages entstehen, hat der Käufer zu tragen.
  11. Im Falle der Nichtabnahme bestellter Waren ist der Verkäufer – unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche – berechtigt, auf den Wert der Waren und den nicht abgenommener Abschlüsse mindestens 20 % für bereits aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn sowie eine angemessene Ver treterprovision zu fordern. Eine Rücknahme von bestellten bzw. bereits gelieferten Waren kann nur bei nachweislich getroffener besonderer diesbezüglicher Vereinbarung erfolgen, wobei neben 20 % Verwaltungs- und Regiekosten entgangener Gewinn sowie angemessene Provisionsteile unsererseits geltend gemacht werden. Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen
  12. Sollte während der Dauer des Abschlusses der Verkäufer seine Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so kommen für die noch abzunehmenden Mengen die veränderten Preise in Anwendung.
  13. Im Falle der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt wirkt sich nicht auf Lieferungen aus, die vor der Preiserhöhung erfolgt sind.

Transport und Versicherung

  1. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Besteller sofort nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns oder beim Transportunternehmen vorzubringen
  2. Für Transportschwierigkeiten jeder Art trägt der Verkäufer keine Verantwortung.
  3. Alle Lieferungen bzw. Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
  4. Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferfristen usw. werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und gegen Abgeltung der aufgewendeten Beträge abgeschlossen.

Gerichtsstand u. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort der Firma STEINOfix e.U. ist Freistadt, es gilt die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in Freisadt als vereinbart.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

  1. Zahlung ist 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Wenn älter fällige Rechnungen noch unbeglichen sind, ist ein Skontoabzug auf neue Rechnungen unzulässig. Zahlungen sind so zu leisten, dass sie spätestens am letzten Tag der Frist bei uns einlangen
  2. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers sind dem Käufer nicht erlaubt.
  3. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt.
  4. Bei zu später Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8,5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer sämtlich anfallenden Betreibungskosten (Inkasso-, Anwaltskosten, etc.) zu zahlen.
  5. Alle von uns gelieferten Waren sind bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
  6. Mit der Annahme unserer Produkte tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen seine aus der Weiterveräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.
  7. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über die uns abgetretenen Forderungen im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu verfügen, außer gewöhnliche Verfügungen, wie insbesondere Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen, diese sind dem Käufer nicht gestattet.
  8. Sollte der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 % übersteigen, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Frei gabe verpflichtet.
  9. Unverzüglich vom Käufer zu benachrichtigen sind wir, wenn Dritte an den Vorbehaltswaren, oder an unseren Forderungen Rechte begründen oder geltend machen wollen.

Schadenersatz u. Mängelrügen

  1. Bei ordnungsgemäß gerügten und begründeten Mängeln sind wir lediglich zur Zurücknahme der Ware und nach unserer Wahl entweder zur Rückerstattung des Kauf preises oder zur Lieferung von Ersatzware verpflichtet. Jeder über diese Bestimmung hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
  2. Für die von uns gelieferte Ware ist unser Muster maßgebend. Geringe Abweichungen dürfen keinen Grund zur Beanstandung geben. Beanstandungen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung bzw. Montage berücksichtigt. Beanstandungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
  3. Unsere Beratung in Wort und Schrift (Verssetzanleitung) ist unverbindlich und ohne Haftung unsererseits – auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter – sie befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf Eignung für beabsichtigte Zwecke. Sollte eine Hauftung unsererseits dennoch in Frage kommen, so gilt die Regelung des vorstehenden Absatzes.

Verpackung

  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist gilt: Verpackungen die nicht besonders in Rechnung („inkl.-Preis“) gestellt ist, wird nicht zurückgenommen. Soferne Paletten bereits in Rechnung gestellt sind, erfolgt eine Gutschrift unter der Voraus setzung, dass diese innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Rechnungsdatum in sauberem, verwendungsfähigem Zustand frachtfrei bei den Lieferanten wieder eingegangen sind.

Sonstige Vereinbarungen

  1. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie gegenseitig schriftlich als vereinbart bestätigt werden.
  2. Nach den Bestimmungen des DSG (Datenschutzgesetzes) sind wir verpflichtet, Sie als unseren Geschäftspartner und Lieferanten zu informieren, dass wir Ihre im Rahmen des DSG zulässigen geschäftsnotwendigen Daten bei uns speichern und verarbeiten und weitergeben. Davon betroffen sind immer nur solche Informationen, die aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen resultieren. Übermittlungen finden nur bei gesetzlichen Verpflichtungen und zum Zwecke des Geld- und Zahlungsverkehrs statt. Wir übernehmen kein Haftung für Irrtümer und Fehler, welche auf allfällige Mängel der EDV-Hardware und -Software zurückzuführen sind.
  3. Vorstehende Bedingungen werden weder durch stillschweigende Duldung noch etwaigen Handelsbrauch aufgehoben.
  4. Etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

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Datenschutz
Steinofix e. U., Inhaber: Alfred Steinöcker (Firmensitz: Österreich), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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